ABG's

Vertragsbedingungen zur Urlaubsbetreuung von Hunden (Gültig ab 01.02.2016)
1. Der Hundebesitzer bestätigt , dass sein Hund eine gültige Impfung gegen
Tollwut, bei Welpen eine Grundimmunisierung, hat und eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung
besteht. (Der gültige Impfpass ist bei Abgabe mitzubringen!)
2. Der Besitzer erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Ungeziefer ist.
Wir empfehlen in den Monaten April-November den Hund vorsorglich gegen Flöhe und Zecken zu
behandeln, da ein parasitärer Hund nicht aufgenommen werden kann.
3. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung eines Hundes erklärt sich der Besitzer einverstanden,
dass die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt unserer Wahl übernommen
wird. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Besitzer. Bringt ein Hund nachweislich eine
ansteckende Krankheit mit, trägt der Besitzer dieses Hundes ebenso die dadurch entstehenden
Kosten für Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
4. Die Betreuerin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
5. Wir berechnen für die Unterbringung 35 EUR pro Tag. Ab zwei Hunde eines Eigentümers 28 EUR
pro Tag und Hund. Bei regelmäßiger Unterbringung (Stammkunden) 30 EUR pro Tag (2 Hunde
25€ pro Tag je Hund) Spaziergänge, Qualitätsfutter, Heizung (in den Wintermonaten) Reinigung
und Fellpflege sind inklusive.
6. Wir füttern ausschließlich Trockenfutter der Firma GREENHOUND. Es ist möglich eigenes Futter
mitzubringen, dies führt jedoch nicht zum Preisnachlass.
7. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung des Hundes in bar zu zahlen.
Bei Überweisung muss der Betrag 3 Tage vor Abholung auf unserem Konto eingegangen sein.
8. Ein Pensionsplatz gilt nur als reserviert, wenn der Vertrag ausgefüllt und unterschrieben bei uns
eingegangen ist, sowie eine Reservierungsgebühr von 10,00 EUR pro Tag als Vorschuss bezahlt
wurde. Nach Eingang der Anzahlung ist die Buchung beiderseitig verbindlich. Bei Stammkunden
kann von dieser Regelung abgesehen werden.
9. Bei Vertragsrücktritt im Zeitraum von weniger als 21 Tage vor dem vereinbarten Abgabetermin
beläuft sich die Entschädigung auf den kompletten Vorschussbetrag. Bei Stornierung von weniger
als 5 Tage vor Abgabetermin oder bei vorzeitiger Abholung beläuft sich die Entschädigung auf
15,00 EUR pro Tag und Hund.
Zusatzkosten können anfallen für:
Läufige Hündinnen können nur in Absprache aufgenommen werden.
Für diese berechnen wir einen zusätzlichen Aufschlag von 3€/Tag.
Sollte eine Hündin während des Aufenthaltes läufig werden, so erheben wir nachträglich einen
Mehrkostenaufschlag von 3€/Tag
Hol- und Bringservice, 0,50€/km
Fahrten zum Tierarzt
Dieser Vertrag ist für jede weitere Inanspruchnahme der Hundebetreuung gültig.
10. Wurde zum Spaziergang das Laufen ohne Leine des Tieres zugestimmt, so kennt der Tierhalter
die Risiken, die beim Kontakt mit anderen Tieren beim Gassi gehen entstehen können.
Bei Schadensfall können keine Ansprüche geltend gemacht werden! Für Unglücksfälle, Weglaufen
der Tiere oder Spielverletzungen wird von der Betreuerin keine Haftung übernommen.
Sollte sich ein Hund beim Gassi gehen auf Grund Kontaktes mit anderen Hunden verletzen wird
keine Haftung übernommen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Kosten, die durch eine Rauferei unter Hunden
entstehen, zu Lasten der Eigentümer/Tierhalter bzw. dessen Tierhalter - Haftpflichtversicherung
gehen.
Der Hundehalter wird hiermit aufgeklärt, daß während der Betreuung immer ein Risiko für
Verletzungen aller Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht.
Bei Gasthunden behalten wir uns bei Parasitenbefall vor, diesen und unsere Tiere auf Kosten des
Tierhalters behandeln zu lassen!
11. Ist es dem Hundebesitzer nicht möglich seinen Hund zum angegebenen Zeitpunkt abzuholen, ist
dies rechtzeitig mitzuteilen. Bei einer nicht vereinbarten Verlängerung des Aufenthaltes behalten
wir uns vor, bei voll belegter Pension, den Hund in anderen Räumlichkeiten unterzubringen.
12. Wird ein Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt und wurde die Aufenthaltsdauer nicht
vom Besitzer verlängert, ist die Betreuerin berechtigt, nach einer Übergangszeit von
zehn Tagen, den Hund weiterzuvermitteln bzw. in einem Tierheim unterzubringen.